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   BSG, 13.05.1980 - 12 RK 27/78   

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https://dejure.org/1980,2268
BSG, 13.05.1980 - 12 RK 27/78 (https://dejure.org/1980,2268)
BSG, Entscheidung vom 13.05.1980 - 12 RK 27/78 (https://dejure.org/1980,2268)
BSG, Entscheidung vom 13. Mai 1980 - 12 RK 27/78 (https://dejure.org/1980,2268)
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 31.01.1980 - 8a RK 14/79

    Beitragspflicht des Rehabilitationsträgers - Übergangsgeld - Behinderter -

    Auszug aus BSG, 13.05.1980 - 12 RK 27/78
    Es ist ohne Bedeutung, ob sich durch rückwirkende Gewährung einer anderen Leistung der Rechtsgrund später ändert (Fortführung von BSG 02.02.1978 12 RK 17/76 = SozR 2200 § 381 Nr. 24 und BSG 31.01.1980 8a RK 14/79).

    nur ein Austausch von Rechtsgründen ohne jede tatsächliche Auswirkung, die auch einer Rückzahlung nicht gleichgesetzt werden kann (BSG Urteil 1. Januar 1980 - 8a RK 14/79 - zur Veröffentlichung bestimmt).

    Es fand lediglich ein rückwirkender Austausch der Rechtsgrundlage statt, der jedoch - solange er nicht an die Stelle einer an sich vorzunehmenden Rückzahlung tritt - einer Rückzahlung nicht gleichgestellt werden darf - (BSG, Urteil vom 31. Januar 1980 - 8a RK 14/79 -).

  • BSG, 02.02.1978 - 12 RK 17/76

    Zur Frage der Beiladung des Versicherten, wenn nur der Beginn der Beitragspflicht

    Auszug aus BSG, 13.05.1980 - 12 RK 27/78
    Es ist ohne Bedeutung, ob sich durch rückwirkende Gewährung einer anderen Leistung der Rechtsgrund später ändert (Fortführung von BSG 02.02.1978 12 RK 17/76 = SozR 2200 § 381 Nr. 24 und BSG 31.01.1980 8a RK 14/79).

    Der erkennende Senat hat bereits in früheren Entscheidungen darauf hingewiesen, daß der Begriff des "Bezuges" im Leistungsrecht und im Beitragsrecht regelmäßig eine unterschiedliche Bedeutung hat (BSG SozR 2200 § 381 Nr. 24 S. 61).

    Beiträge zur Krankenversicherung sind jedoch nach § 381 Abs. 3a Nr. 2 RVO erst ab Beginn der 7. Woche des tatsächlichen Bezugs zu entrichten (BSG SozR 2200 § 381 Nr. 24).

  • BSG, 02.02.1978 - 12 RK 59/76

    Verwaltungsakt - Gleichgeordneter

    Auszug aus BSG, 13.05.1980 - 12 RK 27/78
    Dieses System erfordert es auch, daß die Entscheidung in gleicher Weise gegenüber dem Beitragszahlungspflichtigen verbindlich wird oder auch ihm gegenüber ergehen kann (BSG SozR 1500 § 75 Nr. 15).
  • BSG, 01.02.1979 - 12 RK 7/77

    Arbeitnehmereigenschaft - Kursleiterin

    Auszug aus BSG, 13.05.1980 - 12 RK 27/78
    Auch insoweit könnte mit einer gerichtlichen Feststellung keine zusätzliche der Klägerin günstige Wirkung erzielt werden, da es sich hier um einen in der Vergangenheit bereits abgeschlossenen Sachverhalt handelt und Auswirkungen für die Zukunft, die möglicherweise nicht von der Rechtskraft des Urteils miterfaßt werden, nicht zur Entscheidung stehen (BSG SozR 4100 § 186a Nr. 4, BSG Urteil vom 5. Dezember 1978 - 7 RAr 3/78 - und vom 1. Februar 1979 - 12 RK 7/77 - insoweit = unveröffentlicht).
  • BSG, 21.10.1958 - 6 RKa 9/58
    Auszug aus BSG, 13.05.1980 - 12 RK 27/78
    Hat die Anfechtungsklage hingegen in der Sache Erfolg und die Bescheide der Beklagten werden aufgehoben, so ist die Beklagte gehindert, erneut für den streitigen Zeitraum die Versicherungs- oder Beitragspflicht festzustellen und Beiträge anzufordern (BSGE 8, 185; Meyer-Ladewig SGG § 141 Rdnr. 10 m.w.N.).
  • BSG, 07.06.1979 - 12 RK 38/78

    Zur Berechnung der Rentenversicherungsbeiträge nach AVG § 112 Abs 3 Buchst g Nr 1

    Auszug aus BSG, 13.05.1980 - 12 RK 27/78
    In einem solchen Fell richten sich die Versicherungspflicht, Verfahren, Beitragshöhe und Beitragszahlungspflicht, grundsätzlich nach dem System, zu dem Beiträge geleistet werden müssen und nicht nach dem System, das ansonsten für den Beitragspflichtigen anzuwenden ist (vgl. dazu BSG-Urteil vom 7. Juni 1979 - 12 RK 38/78 - SozR 2200 § 1385 Nr. 8).
  • BSG, 05.12.1978 - 7 RAr 3/78

    Betrieb des Baugewerbes - Abbrucharbeiten - Enttrümmerungsarbeiten - Entscheidung

    Auszug aus BSG, 13.05.1980 - 12 RK 27/78
    Auch insoweit könnte mit einer gerichtlichen Feststellung keine zusätzliche der Klägerin günstige Wirkung erzielt werden, da es sich hier um einen in der Vergangenheit bereits abgeschlossenen Sachverhalt handelt und Auswirkungen für die Zukunft, die möglicherweise nicht von der Rechtskraft des Urteils miterfaßt werden, nicht zur Entscheidung stehen (BSG SozR 4100 § 186a Nr. 4, BSG Urteil vom 5. Dezember 1978 - 7 RAr 3/78 - und vom 1. Februar 1979 - 12 RK 7/77 - insoweit = unveröffentlicht).
  • BSG, 31.07.1969 - 4 RJ 105/69

    Wegfall des Verletztengeldes - Nachträgliche Verletztenrente - Auszahlung der

    Auszug aus BSG, 13.05.1980 - 12 RK 27/78
    Allerdings hat der 4. Senat des BSG entschieden, daß in Fällen, in denen rückwirkend Rente aus der Unfallversicherung gewährt wird, das für den gleichen Zeitraum gezahlte Verletztengeld als Unfallrente gilt, soweit es sich mit dieser deckt (BSG 30, 42).
  • BSG, 11.10.2001 - B 12 KR 11/01 R

    Krankenversicherungsbeitrag - Erstattung - Entrichtung zu Unrecht - rückwirkender

    Der für den Erhalt der Mitgliedschaft erforderliche Tatbestand des § 192 Abs. 1 Nr. 3 SGB V war trotz rückwirkender Bewilligung der EU-Rente weiterhin erfüllt (ebenso für das Zusammentreffen von Übg mit einer nachträglich bewilligten und auf das Übg nach dem früheren § 18 Abs. 3 Nr. 3 RehaAnglG angerechneten EU-Rente BSG SozR 2200 § 381 Nr. 39 S 103, 104).
  • BGH, 08.11.1983 - VI ZR 214/82

    Regreß des Rehabilitationsträgers wegen Beiträge zur Sozialversicherung und

    Insoweit tritt der Rehabilitationsträger deshalb den sozialen Leistungsträgern auf der Seite des Rehabilitanden zur Ablösung der durch den Bezug des Übergangsgeldes (bzw. Verletztengeldes) ausgelösten Beitragspflichten gegenüber, ebenso wie der Arbeitgeber, der sich an den Beiträgen seines pflichtversicherten Arbeitnehmers zu beteiligen hat (vgl. BSGE 51, 100, 101; BSG Urteile vom 14. September 1978 = a.a.O. und vom 13. Mai 1980 - 12 RK 27/78 = SozR 2200 RVO § 381 Nr. 39).
  • BSG, 15.05.1984 - 12 RK 7/83

    Beitragspflicht des Rehabilitationsträgers

    Für diesen Fall habe das BSG in der Entscheidung vom 13. Mai 1980 (BSG SozR 2200 § 381 Nr. 39) ausdrücklich eine Einschränkung gemacht unter Bezugnahme auf eine frühere Entscheidung des 3. Senats des BSG (BSG SozR Nr. 6 zu § 109 AVAVG).
  • BSG, 11.06.1980 - 12 RK 34/78

    Versicherungspflicht nach dem SVBehindertenG

    Der möglichst schnellen Feststellbarkeit und Klarheit der Verhältnisse kommt aber gerade im Bereich der Versicherungspflicht besondere Bedeutung zu (Urteile des erkennenden Senats vom 13. Mai 1980 - 12 RK 40/79 und 12 RK 27/78 -, beide zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BGH, 08.11.1983 - VI ZR 243/82

    Zum Forderungsübergang bei Rehabilitanten

    Insoweit tritt der Rehabilitationsträger deshalb den sozialen Leistungsträgern auf der Seite des Rehabilitanden zur Ablösung der durch den Bezug des Übergangsgeldes (bzw. Verletztengeldes) ausgelösten Beitragspflichten gegenüber, ebenso wie der Arbeitgeber, der sich an den Beiträgen seines pflichtversicherten Arbeitnehmers zu beteiligen hat (vgl. BSGE 51, 100, 101; BSG Urteile vom 14. September 1978 = a.a.O. und vom 13. Mai 1980 - 12 RK 27/78 = SozR 2200 RVO § 381 Nr. 39).
  • BGH, 08.11.1983 - VI ZR 134/82

    Umfang des Schadensersatzanspruchs nach Arbeitsunfall

    Insoweit tritt der Rehabilitationsträger deshalb den sozialen Leistungsträgern auf der Seite des Rehabilitanden zur Ablösung der durch den Bezug des Übergangsgeldes (bzw. Verletztengeldes) ausgelösten Beitragspflichten gegenüber, ebenso wie der Arbeitgeber, der sich an den Beiträgen seines pflichtversicherten Arbeitnehmers zu beteiligen hat (vgl. BSGE 51, 100, 101; BSG Urteile vom 14. September 1978 = a.a.O. und vom 13. Mai 1980 - 12 RK 27/78 = SozR 2200 RVO § 381 Nr. 39).
  • BSG, 09.07.1980 - 12 RK 42/79

    Krankenversicherung der Rehabilitanden - Rechtsschutzbedürfnis einer Behörde

    Der Krankenversicherungsträger ist befugt, gegenüber dem Unfallversicherungsträger als Träger der Rehabilitation Beiträge zur Krankenversicherung des Rehabilitanden durch Verwaltungsakt festzusetzen (Bestätigung von BSG 1980-05-13 12 RK 27/78).
  • BGH, 08.11.1983 - VI ZR 96/82

    Arbeitsunfähigkeit eines Verletzten - Erstattung von Pflichtbeiträgen zur Sozial-

    Insoweit tritt der Rehabilitationsträger deshalb den sozialen Leistungsträgern auf der Seite des Rehabilitanden zur Ablösung der durch den Bezug des Übergangsgeldes (bzw. Verletztengeldes) ausgelösten Beitragspflichten gegenüber, ebenso wie der Arbeitgeber, der sich an den Beiträgen seines pflichtversicherten Arbeitnehmers zu beteiligen hat (vgl. BSGE 51, 100, 101; BSG Urteile vom 14. September 1978 = a.a.O. und vom 13. Mai 1980 - 12 RK 27/78 = SozR 2200 RVO § 381 Nr. 39).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.06.2010 - L 1 KR 160/08
    Jedoch besteht im Fall der Geltendmachung - vorliegend - von Beiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung durch die Krankenkasse gegen den zuständigen Unfallversicherungsträger ein öffentlich-rechtliches Subordinationsverhältnis mit Verwaltungsakt-Befugnis zugunsten der Krankenkasse, die folgerichtig durch Bescheid entscheiden darf und dies vorliegend auch getan hat (siehe nur: BSG, Urteil vom 12. Dezember1990, aaO, = BSGE 68, 82 = SozR 3-2200, § 381 Nr. 1; BSG, Urteil vom 13. Mai 1980, 12 RK 27/78 - Zitierung nach JURIS; Felix in: JURIS PK - SGB V, § 5).
  • LSG Baden-Württemberg, 28.11.1980 - L 4 KR 702/78

    Beitragspflicht des Rehabilitationsträgers bei Überzahlung von Übergangsgeld

    Die Beitragspflicht des Rehabilitationsträgers gründet sich allein auf die Tatsache der Übergangsgeldzahlung, ohne Rücksicht darauf, ob sie zu Recht erfolgt, und unabhängig von dem weiteren Schicksal des zugrunde liegenden Anspruchs (Anschluß an BSG 1980-05-13 12 RK 27/78 = HVGBG RdSchr VB 245/80).
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